Allgemeine Geschäftsbedingungen

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend

AGB genannt) gelten für sämtliche Verträge und sonstige geschäftlichen

Beziehungen, die wir, die Firma Kabelkunstkrabbeltiere.de UG (nachfolgend Verkäufer

genannt) mit unseren Kunden und sonstigen Geschäftspartnern (nachfolgend

Käufer genannt) zwecks Lieferung von Waren, Erbringung von

Leistungen und Durchführung sonstiger Vereinbarungen eingehen.

1. Geltungsbereich

1.1 Der Verkäufer beliefert ausschließlich Unternehmer im Sinne des

§ 14 BGB. Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht an Verbraucher, sondern

nur an solche Personen liefert, die beim Verkäufer eine Bestellung in

Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit

abgegeben haben. Jeder Käufer versichert, dass er beim Verkäufer nur

Bestellungen abgibt, die ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen

oder selbständigen beruflichen Tätigkeit geschehen und er, also der

Käufer, daher als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB an den Verkäufer

herantritt.

1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden Bedingungen des

Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen

des Käufers gelten auch dann nicht, wenn der Verkäufer diesen

im Einzelfall nicht noch einmal gesondert widerspricht. Abweichende

Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn der Verkäufer ihnen im

Einzelfall schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Die AGB des Verkäufers werden auch in ihrer zum jeweiligen Vertragsschluss

geltenden Fassung Bestandteil künftiger Geschäfte, sofern

spätestens in der Auftragsbestätigung auf eine solche Geltung Bezug

genommen worden ist.

2. Vertragsschluss, Angebote, Preise und Verwendung von

Warendaten und -abbildungen

2.1 Der Vertragsschluss kommt zu Stande, wenn der Verkäufer dem

Käufer auf dessen Bestellung hin eine entsprechende Auftragsbestätigung

zusendet.

2.2. Sämtliche Angebotspreise sind reine Nettopreise und verstehen sich

ab Lager Hattstedt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand und

Verpackungskosten kann der Verkäufer zusätzlich berechnen

2.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Angebote des

Verkäufers unverbindlich sowie freibleibend und der Verkäufer behält sich

angemessene Preisänderungen vor.

2.4 Die Beschreibungen und technischen Daten entsprechen den Angaben

der Hersteller. Änderungen behält sich der Verkäufer vor.

2.5 Für die Nutzung von Markenlogos und Produktabbildungen sowie

Werbetexten finden die Regelungen für die Nutzung Markenlogos und

Produktabbildungen sowie Werbetexten in der aktuell gültigen Fassung

Anwendung.

3. Lieferung, Fristen und Lieferhindernisse

3.1 Der Käufer ist zur Annahme der bestellten Ware verpflichtet. Die

Annahmepflicht ist eine Hauptpflicht. Verweigert der Käufer die Annahme

unberechtigt, stehen dem Verkäufer insbesondere alle Rechte aus

§§ 280 ff. BGB zu.

3.2 Angegebene Lieferfristen und Termine stellen nur einen Richtwert dar

und gelten daher als nur annähernd vereinbart (ca.-Fristen).

3.3 Teillieferungen sind zulässig. Ware, die kurzfristig vergriffen ist, wird

automatisch als Rückstand vermerkt und nachgeliefert, sofern dem vom

Käufer nicht ausdrücklich widersprochen wird. Beträgt der Gesamtwert

der Rückstände 50,00 EUR oder mehr, erfolgt die Nachlieferung ohne

Berechnung von Versand- und Verpackungskosten. Unter 50,00 EUR

auslieferbarem Rückstandswert werden Versand- und Verpackungskosten

berechnet.

3.4 Unvorhergesehene und vom Verkäufer nicht verschuldete Lieferhindernisse

wie zum Beispiel Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen

im eigenen Betrieb oder dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten

usw. berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer des

Hindernisses hinauszuschieben oder teilweise oder ganz vom Vertrag

zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware wird

der Verkäufer den Käufer hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und ihm

bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

4. Versand, Gefahrübergang, Porto und Verpackung

4.1 Der Versand der Ware erfolgt über einen vom Verkäufer auszuwählenden

Frachtführer oder Spediteur. Die Gefahr geht auf den Käufer über,

sobald die Sendung an den Frachtführer oder Spediteur übergeben worden

ist, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Verkäufers,

und zwar auch dann, wenn der Verkäufer die Versendung selbst ausführt.

Es handelt sich daher bei jeder Bestellung des Käufers um einen vom

Käufer verlangten Versendungskauf.

4.2 Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird der Verkäufer die Ware

gegen Transportrisiken versichern.

4.3 Es erfolgt kein Versand ins Ausland

4.4 Unsere Frachtkosten bestehen aus den Verpackungskosten und Versandkosten.

Sofern nichts anderes vereinbart, werden diese dem Käufer

stets gesondert in Rechnung gestellt. Sofern Frachtkosten in Angeboten

und oder Auftragsbestätigungen ausgewiesen werden, erfolgt der Ausweis

stets vorbehaltlich der tatsächlichen Frachtkosten. Wir behalten uns vor,

die tatsächlichen Frachtkosten entsprechend in Rechnung zu stellen.

5. Zahlung und Verzug

5.1 Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart

ist, ohne Rücksicht auf etwaige Mängelrügen sofort nach Zugang

der Rechnung ohne Abzug an den Verkäufer unbar zu zahlen. Gerät der

Käufer in Verzug, so können ihm von da an Verzugszinsen in Höhe von

9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins sowie 5,00 EUR je schriftliche

Mahnung berechnet werden. Der Verkäufer behält sich den Nachweis

eines weitergehenden Schadens vor.

5.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den

Betrag verfügen kann. Eine Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen.

5.3 Im Falle von SEPA-Lastschrift-Mandaten ist es dem Verkäufer gestattet,

dem Käufer die Ankündigung (Pre-Notification), wann er welchen Betrag

von dem Bankkonto des Käufers abbuchen wird, innerhalb der Mindestfrist,

also spätestens einen Geschäftstag (24 Stunden) vor der Abbuchung,

zuzusenden.

5.4 Rechnungen des Verkäufers über Dienstleistungen und Sonderbestellungen

sind sofort ohne Abzug nach Erhalt fällig.

5.5 Erstlieferungen erfolgen gegen Nachnahme oder Vorkasse.

5.6 Befindet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer mit irgendeiner

Art von Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle etwaig darüber

hinaus bestehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort

fällig.

5.7 Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug und liefert der Verkäufer

gleichwohl weitere Ware an ihn aus, so erfolgen dann getätigte Zahlungen

des Käufers ausschließlich auf die zuletzt gelieferte Ware allein aus dem

Grunde, dass der Verkäufer andernfalls die weitere Ware unter keinen

Umständen mehr an den Käufer ausgeliefert hätte.

5.8 Im Fall der unberechtigten Annahmeverweigerung hat der Verkäufer

einen Anspruch auf Schadensersatz einschließlich des entgangenen

Gewinns gegen den Käufer. Der Schaden einschließlich des entgangenen

Gewinns beträgt mindestens 10% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen

Umsatzsteuer, wobei es dem Käufer offen steht, einen geringeren

Schaden nachzuweisen. Der Verkäufer behält sich seinerseits den Nachweis

eines höheren Schadens vor.

5.9 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten

Forderungen des Käufers zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht

kann der Käufer nur dann ausüben, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis

beruht.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Der Verkäufer liefert Ware an den Käufer stets nur unter Eigentumsvorbehalt.

6.1.1 Dieser Eigentumsvorbehalt ist zum einen derart ausgestaltet, dass

die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer

im Alleineigentum des Verkäufers verbleibt (einfacher Eigentumsvorbehalt).

6.1.2 Daneben ist der Käufer aber zum anderen trotz seines fehlenden

Eigentums ermächtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu

verarbeiten und zu veräußern (Verpfändungen, Sicherungsübereignungen

und die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig), solange

er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder

aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)

bezüglich der Ware entstehenden Forderungen des Käufers (einschließlich

sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits

jetzt in vollem Umfang an den Verkäufer ab, der diese Abtretung hiermit

annimmt. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer zudem widerruflich, die

an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im

eigenen Namen einzuziehen (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

6.1.3 Der Verkäufer behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt durch

Vereinbarung mit dem Käufer auch in eine alle gegenwärtigen und

künftigen Forderungen erfassende Sicherheit umzuwandeln (erweiterter

Eigentumsvorbehalt).

6.2 Verarbeitung oder Montage erfolgen stets zu Gunsten des Verkäufers,

jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Erlischt das (Mit-) Eigentum des

Verkäufers durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt

vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen

Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der

Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.

6.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das

Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere

Zahlungsverzug – ist der Verkäufer unter Einhaltung der Vorgaben gem. §§

323 oder 324 BGB berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und

gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen

Dritte zu verlangen. Ebenso ist der Verkäufer in diesen Fällen berechtigt,

offene Forderungen des Käufers gegen dessen Abnehmer selbst einzuziehen.

Auf erstes Anfordern des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, dem

Verkäufer unverzüglich seine Abnehmer zu benennen, ihm eine etwaige

Abtretung mitzuteilen und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner

Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dafür

notwendige Unterlagen sind ebenso auf erstes Anfordern und unverzüglich

an den Verkäufer herauszugeben. Der Verkäufer ist berechtigt, den

Abnehmer des Käufers von der Abtretung zu benachrichtigen.

6.4 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm erteilten Sicherheiten auf

Verlangen des Käufers nach Wahl des Verkäufers insoweit freizugeben,

als der am Markt realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die zu

sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

7. Abtretung

7.1 Der Verkäufer ist berechtigt, Ansprüche, die ihm gegen den Käufer

zustehen, an Dritte abzutreten.

7.2 Die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer sind außerhalb des

Anwendungsbereiches des § 354 a HGB nicht übertragbar und dürfen

nicht an Dritte abgetreten werden.

8. Mängel und Haftung

8.1 Beanstandungen des Käufers bezüglich der gelieferten Ware sind dem

Verkäufer innerhalb 8 Tagen nach Wareneingang in Textform zu melden.

Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer das Recht, entweder die

Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten

Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu

leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben.

8.2 Liefert der Verkäufer Ware auf Verlangen des Käufers außerhalb von

Deutschland aus, ist der Käufer verpflichtet, die für das fragliche Zielland

für diese Ware etwaig notwendigen recyclingrechtlichen Registrierungen

und Meldungen selbständig vorzunehmen.

8.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden des Käufers. Von diesem Haftungsausschluss

ausgenommen sind etwaige Schäden des Käufers, die:

8.3.1 auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

beruhen, welche auf eine fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Verkäufers

oder auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines

seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist,

8.3.2 als sonstige Schäden einzuordnen sind und auf einer grob fahrlässigen

Pflichtverletzung seitens des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder

grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter

oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

8.3.3 sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben oder

8.3.4 durch die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten

(sog. Kardinalpflichten) verursacht worden sind.

Der Verkäufer haftet bei Schäden im Sinne der Punkte 8.3.1 und 8.3.2

in voller Höhe, bei Schäden im Sinne des Punktes 8.3.3 in gesetzlicher

Höhe. Bei Schäden im Sinne des Punktes 8.3.4 haftet der Verkäufer im

vorhersehbaren vertragstypischen Rahmen; dabei haftet er in Höhe von

höchstens 2.500,00 EUR und bei reinen Vermögensschäden in Höhe von

höchstens 1.250,00 EUR. Sofern und soweit bei etwaigen Schäden im Sinne

des Punktes 8.3.4 eine Schadensversicherung eingreift und die

Versicherung nach erfolgter Prüfung die Regulierung höheren als in Punkt

8.3.4 genannten Beträgen zusagt, haftet der Verkäufer bis zur Betragshöhe,

die seitens der Versicherung im konkreten Schadensfall tatsächlich

reguliert wird. Sofern der Verkäufer für vorhersehbare vertragstypische

Schäden haftet, ist seine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden

ausgeschlossen.

9. Hinweise gemäß Batteriegesetz (BattG)

Da der Verkäufer Batterien und Akkus (bzw. solche Geräte, die Batterien

und Akkus enthalten) verkauft, ist er gemäß Batteriegesetz (BattG) zu

folgenden Hinweisen gegenüber dem Käufer verpflichtet:

a) Batterien und Akkus können nach Gebrauch an den Verkäufer zurückgesandt

oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im örtlichen Einzelhandel oder

kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben werden.

b) Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden,

sondern der Nutzer ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus

gesetzlich verpflichtet.

c) Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Batterien

und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Unterhalb dieses

Symbols zu findende nachstehende Symbole haben folgende Bedeutung:

Pb: Batterie/Akku enthält Blei

Cd: Batterie/Akku enthält Cadmium

Hg: Batterie/Akku enthält Quecksilber

10. Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl,

salvatorische Klausel

10.1 Für jede Änderung, Aufhebung oder Ergänzung von Verträgen und/

oder dieser AGB gilt das Schriftformerfordernis. Dies gilt auch für die

Änderung/Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst, worauf auch

nicht im Einzelfall verzichtet werden kann.

10.2 Erfüllungsort ist sowohl im Hinblick auf die Pflichten des Verkäufers

als auch des Käufers stets der Sitz des Verkäufers (Braunschweig).

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten

zwischen Verkäufer und Käufer ist in den Fällen, dass der Käufer Kaufmann,

eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches

Sondervermögen ist oder der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, der Sitz des

Verkäufers (Flensburg).

10.4 Es gilt für alle Verträge und diese AGB stets und ausschließlich das

Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.5 Sollte eine der zwischen Verkäufer und Käufer getroffenen vertraglichen

Bestimmungen nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein

oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so

wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages

nicht nur im Zweifel nicht berührt, sondern die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen des Vertrages bleibt stets erhalten. Anstelle der nichtigen,

unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausführung

der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die soweit wie

möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn

und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, wenn sie die Regelungslücke

erkannt hätten.

Kabelkunstkrabbeltiere.de UG

Birkenweg 9a

25856 Hattstedt

Stand: Januar 2020

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