ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
AGB genannt) gelten für sämtliche Verträge und sonstige geschäftlichen
Beziehungen, die wir, die Firma Kabelkunstkrabbeltiere.de UG (nachfolgend Verkäufer
genannt) mit unseren Kunden und sonstigen Geschäftspartnern (nachfolgend
Käufer genannt) zwecks Lieferung von Waren, Erbringung von
Leistungen und Durchführung sonstiger Vereinbarungen eingehen.
1. Geltungsbereich
1.1 Der Verkäufer beliefert ausschließlich Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB. Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht an Verbraucher, sondern
nur an solche Personen liefert, die beim Verkäufer eine Bestellung in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
abgegeben haben. Jeder Käufer versichert, dass er beim Verkäufer nur
Bestellungen abgibt, die ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit geschehen und er, also der
Käufer, daher als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB an den Verkäufer
herantritt.
1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden Bedingungen des
Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen
des Käufers gelten auch dann nicht, wenn der Verkäufer diesen
im Einzelfall nicht noch einmal gesondert widerspricht. Abweichende
Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn der Verkäufer ihnen im
Einzelfall schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Die AGB des Verkäufers werden auch in ihrer zum jeweiligen Vertragsschluss
geltenden Fassung Bestandteil künftiger Geschäfte, sofern
spätestens in der Auftragsbestätigung auf eine solche Geltung Bezug
genommen worden ist.
2. Vertragsschluss, Angebote, Preise und Verwendung von
Warendaten und -abbildungen
2.1 Der Vertragsschluss kommt zu Stande, wenn der Verkäufer dem
Käufer auf dessen Bestellung hin eine entsprechende Auftragsbestätigung
zusendet.
2.2. Sämtliche Angebotspreise sind reine Nettopreise und verstehen sich
ab Lager Hattstedt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand und
Verpackungskosten kann der Verkäufer zusätzlich berechnen
2.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Angebote des
Verkäufers unverbindlich sowie freibleibend und der Verkäufer behält sich
angemessene Preisänderungen vor.
2.4 Die Beschreibungen und technischen Daten entsprechen den Angaben
der Hersteller. Änderungen behält sich der Verkäufer vor.
2.5 Für die Nutzung von Markenlogos und Produktabbildungen sowie
Werbetexten finden die Regelungen für die Nutzung Markenlogos und
Produktabbildungen sowie Werbetexten in der aktuell gültigen Fassung
Anwendung.
3. Lieferung, Fristen und Lieferhindernisse
3.1 Der Käufer ist zur Annahme der bestellten Ware verpflichtet. Die
Annahmepflicht ist eine Hauptpflicht. Verweigert der Käufer die Annahme
unberechtigt, stehen dem Verkäufer insbesondere alle Rechte aus
§§ 280 ff. BGB zu.
3.2 Angegebene Lieferfristen und Termine stellen nur einen Richtwert dar
und gelten daher als nur annähernd vereinbart (ca.-Fristen).
3.3 Teillieferungen sind zulässig. Ware, die kurzfristig vergriffen ist, wird
automatisch als Rückstand vermerkt und nachgeliefert, sofern dem vom
Käufer nicht ausdrücklich widersprochen wird. Beträgt der Gesamtwert
der Rückstände 50,00 EUR oder mehr, erfolgt die Nachlieferung ohne
Berechnung von Versand- und Verpackungskosten. Unter 50,00 EUR
auslieferbarem Rückstandswert werden Versand- und Verpackungskosten
berechnet.
3.4 Unvorhergesehene und vom Verkäufer nicht verschuldete Lieferhindernisse
wie zum Beispiel Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen
im eigenen Betrieb oder dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten
usw. berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer des
Hindernisses hinauszuschieben oder teilweise oder ganz vom Vertrag
zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware wird
der Verkäufer den Käufer hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und ihm
bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
4. Versand, Gefahrübergang, Porto und Verpackung
4.1 Der Versand der Ware erfolgt über einen vom Verkäufer auszuwählenden
Frachtführer oder Spediteur. Die Gefahr geht auf den Käufer über,
sobald die Sendung an den Frachtführer oder Spediteur übergeben worden
ist, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Verkäufers,
und zwar auch dann, wenn der Verkäufer die Versendung selbst ausführt.
Es handelt sich daher bei jeder Bestellung des Käufers um einen vom
Käufer verlangten Versendungskauf.
4.2 Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird der Verkäufer die Ware
gegen Transportrisiken versichern.
4.3 Es erfolgt kein Versand ins Ausland
4.4 Unsere Frachtkosten bestehen aus den Verpackungskosten und Versandkosten.
Sofern nichts anderes vereinbart, werden diese dem Käufer
stets gesondert in Rechnung gestellt. Sofern Frachtkosten in Angeboten
und oder Auftragsbestätigungen ausgewiesen werden, erfolgt der Ausweis
stets vorbehaltlich der tatsächlichen Frachtkosten. Wir behalten uns vor,
die tatsächlichen Frachtkosten entsprechend in Rechnung zu stellen.
5. Zahlung und Verzug
5.1 Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart
ist, ohne Rücksicht auf etwaige Mängelrügen sofort nach Zugang
der Rechnung ohne Abzug an den Verkäufer unbar zu zahlen. Gerät der
Käufer in Verzug, so können ihm von da an Verzugszinsen in Höhe von
9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins sowie 5,00 EUR je schriftliche
Mahnung berechnet werden. Der Verkäufer behält sich den Nachweis
eines weitergehenden Schadens vor.
5.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den
Betrag verfügen kann. Eine Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen.
5.3 Im Falle von SEPA-Lastschrift-Mandaten ist es dem Verkäufer gestattet,
dem Käufer die Ankündigung (Pre-Notification), wann er welchen Betrag
von dem Bankkonto des Käufers abbuchen wird, innerhalb der Mindestfrist,
also spätestens einen Geschäftstag (24 Stunden) vor der Abbuchung,
zuzusenden.
5.4 Rechnungen des Verkäufers über Dienstleistungen und Sonderbestellungen
sind sofort ohne Abzug nach Erhalt fällig.
5.5 Erstlieferungen erfolgen gegen Nachnahme oder Vorkasse.
5.6 Befindet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer mit irgendeiner
Art von Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle etwaig darüber
hinaus bestehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort
fällig.
5.7 Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug und liefert der Verkäufer
gleichwohl weitere Ware an ihn aus, so erfolgen dann getätigte Zahlungen
des Käufers ausschließlich auf die zuletzt gelieferte Ware allein aus dem
Grunde, dass der Verkäufer andernfalls die weitere Ware unter keinen
Umständen mehr an den Käufer ausgeliefert hätte.
5.8 Im Fall der unberechtigten Annahmeverweigerung hat der Verkäufer
einen Anspruch auf Schadensersatz einschließlich des entgangenen
Gewinns gegen den Käufer. Der Schaden einschließlich des entgangenen
Gewinns beträgt mindestens 10% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer, wobei es dem Käufer offen steht, einen geringeren
Schaden nachzuweisen. Der Verkäufer behält sich seinerseits den Nachweis
eines höheren Schadens vor.
5.9 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Käufers zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann der Käufer nur dann ausüben, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Verkäufer liefert Ware an den Käufer stets nur unter Eigentumsvorbehalt.
6.1.1 Dieser Eigentumsvorbehalt ist zum einen derart ausgestaltet, dass
die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer
im Alleineigentum des Verkäufers verbleibt (einfacher Eigentumsvorbehalt).
6.1.2 Daneben ist der Käufer aber zum anderen trotz seines fehlenden
Eigentums ermächtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern (Verpfändungen, Sicherungsübereignungen
und die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig), solange
er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder
aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Ware entstehenden Forderungen des Käufers (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits
jetzt in vollem Umfang an den Verkäufer ab, der diese Abtretung hiermit
annimmt. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer zudem widerruflich, die
an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
6.1.3 Der Verkäufer behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt durch
Vereinbarung mit dem Käufer auch in eine alle gegenwärtigen und
künftigen Forderungen erfassende Sicherheit umzuwandeln (erweiterter
Eigentumsvorbehalt).
6.2 Verarbeitung oder Montage erfolgen stets zu Gunsten des Verkäufers,
jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Erlischt das (Mit-) Eigentum des
Verkäufers durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen
Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der
Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich.
6.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere
Zahlungsverzug – ist der Verkäufer unter Einhaltung der Vorgaben gem. §§
323 oder 324 BGB berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen
Dritte zu verlangen. Ebenso ist der Verkäufer in diesen Fällen berechtigt,
offene Forderungen des Käufers gegen dessen Abnehmer selbst einzuziehen.
Auf erstes Anfordern des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, dem
Verkäufer unverzüglich seine Abnehmer zu benennen, ihm eine etwaige
Abtretung mitzuteilen und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner
Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dafür
notwendige Unterlagen sind ebenso auf erstes Anfordern und unverzüglich
an den Verkäufer herauszugeben. Der Verkäufer ist berechtigt, den
Abnehmer des Käufers von der Abtretung zu benachrichtigen.
6.4 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm erteilten Sicherheiten auf
Verlangen des Käufers nach Wahl des Verkäufers insoweit freizugeben,
als der am Markt realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
7. Abtretung
7.1 Der Verkäufer ist berechtigt, Ansprüche, die ihm gegen den Käufer
zustehen, an Dritte abzutreten.
7.2 Die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer sind außerhalb des
Anwendungsbereiches des § 354 a HGB nicht übertragbar und dürfen
nicht an Dritte abgetreten werden.
8. Mängel und Haftung
8.1 Beanstandungen des Käufers bezüglich der gelieferten Ware sind dem
Verkäufer innerhalb 8 Tagen nach Wareneingang in Textform zu melden.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer das Recht, entweder die
Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten
Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu
leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben.
8.2 Liefert der Verkäufer Ware auf Verlangen des Käufers außerhalb von
Deutschland aus, ist der Käufer verpflichtet, die für das fragliche Zielland
für diese Ware etwaig notwendigen recyclingrechtlichen Registrierungen
und Meldungen selbständig vorzunehmen.
8.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden des Käufers. Von diesem Haftungsausschluss
ausgenommen sind etwaige Schäden des Käufers, die:
8.3.1 auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
beruhen, welche auf eine fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Verkäufers
oder auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist,
8.3.2 als sonstige Schäden einzuordnen sind und auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung seitens des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
8.3.3 sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben oder
8.3.4 durch die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten
(sog. Kardinalpflichten) verursacht worden sind.
Der Verkäufer haftet bei Schäden im Sinne der Punkte 8.3.1 und 8.3.2
in voller Höhe, bei Schäden im Sinne des Punktes 8.3.3 in gesetzlicher
Höhe. Bei Schäden im Sinne des Punktes 8.3.4 haftet der Verkäufer im
vorhersehbaren vertragstypischen Rahmen; dabei haftet er in Höhe von
höchstens 2.500,00 EUR und bei reinen Vermögensschäden in Höhe von
höchstens 1.250,00 EUR. Sofern und soweit bei etwaigen Schäden im Sinne
des Punktes 8.3.4 eine Schadensversicherung eingreift und die
Versicherung nach erfolgter Prüfung die Regulierung höheren als in Punkt
8.3.4 genannten Beträgen zusagt, haftet der Verkäufer bis zur Betragshöhe,
die seitens der Versicherung im konkreten Schadensfall tatsächlich
reguliert wird. Sofern der Verkäufer für vorhersehbare vertragstypische
Schäden haftet, ist seine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden
ausgeschlossen.
9. Hinweise gemäß Batteriegesetz (BattG)
Da der Verkäufer Batterien und Akkus (bzw. solche Geräte, die Batterien
und Akkus enthalten) verkauft, ist er gemäß Batteriegesetz (BattG) zu
folgenden Hinweisen gegenüber dem Käufer verpflichtet:
a) Batterien und Akkus können nach Gebrauch an den Verkäufer zurückgesandt
oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im örtlichen Einzelhandel oder
kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben werden.
b) Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden,
sondern der Nutzer ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus
gesetzlich verpflichtet.
c) Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Batterien
und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Unterhalb dieses
Symbols zu findende nachstehende Symbole haben folgende Bedeutung:
Pb: Batterie/Akku enthält Blei
Cd: Batterie/Akku enthält Cadmium
Hg: Batterie/Akku enthält Quecksilber
10. Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl,
salvatorische Klausel
10.1 Für jede Änderung, Aufhebung oder Ergänzung von Verträgen und/
oder dieser AGB gilt das Schriftformerfordernis. Dies gilt auch für die
Änderung/Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst, worauf auch
nicht im Einzelfall verzichtet werden kann.
10.2 Erfüllungsort ist sowohl im Hinblick auf die Pflichten des Verkäufers
als auch des Käufers stets der Sitz des Verkäufers (Braunschweig).
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten
zwischen Verkäufer und Käufer ist in den Fällen, dass der Käufer Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist oder der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, der Sitz des
Verkäufers (Flensburg).
10.4 Es gilt für alle Verträge und diese AGB stets und ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.5 Sollte eine der zwischen Verkäufer und Käufer getroffenen vertraglichen
Bestimmungen nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein
oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages
nicht nur im Zweifel nicht berührt, sondern die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen des Vertrages bleibt stets erhalten. Anstelle der nichtigen,
unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausführung
der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die soweit wie
möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn
und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, wenn sie die Regelungslücke
erkannt hätten.
Kabelkunstkrabbeltiere.de UG
Birkenweg 9a
25856 Hattstedt
Stand: Januar 2020